Klasse B - Schlüsselzahl B196
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 25
Geltungsbereich: innerhalb Deutschland
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Ja, mindestens 5 Jahre Klasse B
Theorie- & Praxisausbildung
Die Schulung besteht aus zwei Teilen:
Theoretischer Schulungsstoff: 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (klassenspezifischer Unterricht Klasse A1, A2, A)
Praktischer Übungsstoff: 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten (bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland- & Autobahnfahrten)
Die nachträgliche Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein setzt einen Antrag voraus. Weil dafür ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss, ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde in Höhe von ca. 40,00 € zu entrichten.
Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der beiden Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist.
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Biometrisches Passbild, Nachweis der Teilnahme an der Schulung nach Nr. 7 der Anlage 7a FeV, Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
