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Klasse A2

Fahrzeugart: Mittelschwere Krafträder

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.


Mindestalter:

a) 18 Jahre

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: AM, A1

Kein Pflichtunterricht sowie keine Theorieprüfung bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang Theorieunterricht (ohne Vorbesitz einer anderen Führerschein-Klasse)

Grundunterricht: 12 Stunden

Klassenspezifischer Unterricht: 4 Stunden

Gesamt (Doppelstunde zu je 90 Minuten): 16 Stunden Theoretische Ausbildung

Mindestumfang Theorieunterricht (mit Vorbesitz einer anderen Führerschein-Klasse)

Grundunterricht: 6 Stunden

Klassenspezifischer Unterricht: 4 Stunden

Gesamt (Doppelstunde zu je 90 Minuten): 10 Stunden Theoretische Ausbildung

Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben. 

Voraussetzung: Mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1.

Praktische Ausbildung

Mindestumfang Sonderfahrten (ohne Vorbesitz)

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 4 Fahrstunden

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3Fahrstunden

Gesamt (Fahrstunde à 45 Min): 12 Fahrstunden

Mindestumfang Theorieunterricht (mit Vorbesitz)

Erweiterung von Klasse A1 auf A2:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

 

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 2 Fahrstunden

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1 Fahrstunden

Gesamt (Fahrstunde à 45 Min): 6 Fahrstunden

Preise Ausbildung

Grundbetrag inkl. gesamten theoretischen Unterricht: 499€

Aufpreis mehrere Klassen: 200€

Grundbetrag Aufstieg A1 auf A2: 199 €

Vorstellung zur Prüfung Theorie: 119€

Vorstellung zur Prüfung Praxis: 229€

Lernpaket Premium App + Buch: 89€

Übungsfahrt (Grundausbildung): 83€

Überlandfahrt: 95€

Autobahnfahrt: 95€

Nachtfahrt: 95€

Fehlstunde unentschuldigt: 41,50€

Die Prüfungsgebühren des TÜV Süd werden zusätzlich berechnet und können in unserer Fahrschule eingesehen werden.

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