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Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.


Mindestalter:

a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren 

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM

Kein Pflichtunterricht sowie keine Theorieprüfung bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang Theorieunterricht (ohne Vorbesitz einer anderen Führerschein-Klasse)

Grundunterricht: 12 Stunden

Klassenspezifischer Unterricht: 4 Stunden

Gesamt (Doppelstunde zu je 90 Minuten): 16 Stunden Theoretische Ausbildung

Mindestumfang Theorieunterricht (mit Vorbesitz einer anderen Führerschein-Klasse)

Grundunterricht: 6 Stunden

Klassenspezifischer Unterricht: 4 Stunden

Gesamt (Doppelstunde zu je 90 Minuten): 10 Stunden

Beim Aufstieg von A2 nach A ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben.

Voraussetzung: Mindestens zweijähriger Vorbesitz der Klasse A2.

Praktische Ausbildung

Mindestumfang Sonderfahrten (ohne Vorbesitz)

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 4 Fahrstunden

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3Fahrstunden

Gesamt (Fahrstunde à 45 Min): 12 Fahrstunden

Mindestumfang Sonderfahrten (mit Vorbesitz)

Erweiterung von Klasse A2 auf A:


Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der jeweilige Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

 

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 2 Fahrstunden

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1 Fahrstunden

Gesamt (Fahrstunde à 45 Min): 6 Fahrstunden

Preise Ausbildung

Grundbetrag inkl. gesamten theoretischen Unterricht: 499€

Aufpreis mehrere Klassen: 200€

Grundbetrag Aufstieg A2 auf A: 199€

Bei Vorbesitz einer FE-Klasse: -

Vorstellung zur Prüfung Theorie: 119€

Vorstellung zur Prüfung Praxis: 229€

Lernpaket Premium App + Buch: 99€

Übungsfahrt (Grundausbildung): 83€

Überlandfahrt: 95€

Autobahnfahrt: 95€

Nachtfahrt: 95€

Fehlstunde unentschuldigt: 41,50€

Die Prüfungsgebühren des TÜV Süd werden zusätzlich berechnet und können in unserer Fahrschule eingesehen werden.

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