Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
b) 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder
c) 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren
Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: NEIN
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Kein Pflichtunterricht sowie keine Theorieprüfung bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Theoretische Ausbildung
Mindestumfang Theorieunterricht (ohne Vorbesitz einer anderen Führerschein-Klasse)
Grundunterricht: 12 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Stunden
Gesamt (Doppelstunde zu je 90 Minuten): 16 Stunden Theoretische Ausbildung
Mindestumfang Theorieunterricht (mit Vorbesitz einer anderen Führerschein-Klasse)
Grundunterricht: 6 Stunden
Klassenspezifischer Unterricht: 4 Stunden
Gesamt (Doppelstunde zu je 90 Minuten): 10 Stunden
Beim Aufstieg von A2 nach A ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung vorgeschrieben.
Voraussetzung: Mindestens zweijähriger Vorbesitz der Klasse A2.
Praktische Ausbildung
Mindestumfang Sonderfahrten (ohne Vorbesitz)
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 4 Fahrstunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3Fahrstunden
Gesamt (Fahrstunde à 45 Min): 12 Fahrstunden
Mindestumfang Sonderfahrten (mit Vorbesitz)
Erweiterung von Klasse A2 auf A:
Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der jeweilige Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 2 Fahrstunden
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3 Fahrstunden
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1 Fahrstunden
Gesamt (Fahrstunde à 45 Min): 6 Fahrstunden
Preise Ausbildung
Grundbetrag inkl. gesamten theoretischen Unterricht: 499€
Aufpreis mehrere Klassen: 200€
Grundbetrag Aufstieg A2 auf A: 199€
Bei Vorbesitz einer FE-Klasse: -
Vorstellung zur Prüfung Theorie: 119€
Vorstellung zur Prüfung Praxis: 229€
Lernpaket Premium App + Buch: 99€
Übungsfahrt (Grundausbildung): 83€
Überlandfahrt: 95€
Autobahnfahrt: 95€
Nachtfahrt: 95€
Fehlstunde unentschuldigt: 41,50€
Die Prüfungsgebühren des TÜV Süd werden zusätzlich berechnet und können in unserer Fahrschule eingesehen werden.
