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Klasse D

Fahrzeugart : Große Busse

 

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.


Mindestalter:

a)                                     24 Jahre

b)                                     23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation

c)                                     21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation

                                        (umfangreiche Prüfung bei der IHK) oder nach beschleunigter Grundqualifikation (dann auf

                                        Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt)

d)                                     20 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder

                                        Fachkraft im Fahrbetrieb

e)                                     18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufkraftfahrer oder                                                    Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt

                                        18 Jahre während oder nach Abschluss der Berufsausbildung zum Berufkraftfahrer oder Fachkraft                                         im Fahrbetrieb ohne Fahrgäste.

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: NEIN

Beinhaltet Klasse: AM, A1

Kein Pflichtunterricht sowie keine Theorieprüfung bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1

Theoretische Ausbildung

Mindestumfang Theorieunterricht (ohne Vorbesitz einer anderen Führerschein-Klasse)

Grundunterricht: 12 Stunden

Klassenspezifischer Unterricht: 4 Stunden

Gesamt (Doppelstunde zu je 90 Minuten): 16 Stunden Theoretische Ausbildung

Mindestumfang Theorieunterricht (mit Vorbesitz einer anderen Führerschein-Klasse)

Grundunterricht: 6 Stunden

Klassenspezifischer Unterricht: 4 Stunden

Gesamt (Doppelstunde zu je 90 Minuten): 10 Stunden Theoretische Ausbildung

Praktische Ausbildung

Mindestumfang Sonderfahrten (ohne Vorbesitz der Klasse A1)

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 4 Fahrstunden

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3Fahrstunden

Gesamt (Fahrstunde à 45 Min): 12 Fahrstunden

Mindestumfang Theorieunterricht (mit Vorbesitz der Klasse A1)

Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 2 Fahrstunden

Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3 Fahrstunden

Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1 Fahrstunden

Gesamt (Fahrstunde à 45 Min): 6 Fahrstunden

Preise Ausbildung

Grundbetrag inkl. gesamten theoretischen Unterricht: 499€

Aufpreis mehrere Klassen: 200€

Bei Vorbesitz einer FE-Klasse: -

Vorstellung zur Prüfung Theorie: 119€

Vorstellung zur Prüfung Praxis: 229€

Lernpaket Premium App + Buch: 89€

Übungsfahrt (Grundausbildung): 83€

Überlandfahrt: 95€

Autobahnfahrt: 95€

Nachtfahrt: 95€

Fehlstunde unentschuldigt: 41,50€

Die Prüfungsgebühren des TÜV Süd werden zusätzlich berechnet und können in unserer Fahrschule eingesehen werden.

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