Klasse B - Schlüsselzahl B96
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Beim Begleiteten Fahren: 17 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Klasse B
Theorie- & Praxisausbildung
Theorie: 2,5 Stunden á 60 Minuten
Praktische Übungen: 3,5 Stunden á 60 Minuten
Fahren im Realverkehr: 1 Stunde á 60 Minuten
Die praktischen Übungen dürfen in Gruppen von maximal 8 Personen geschult werden. Voraussetzung: Es steht ein nicht öffentliches Gelände und für jeweils bis zu 4 Teilnehmer eine Ausbildungskombination zur Verfügung. Die Schulung im Realverkehr muss mit jedem Teilnehmer einzeln durchgeführt werden.
Die nachträgliche Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein setzt einen Antrag voraus. Weil dafür ein neuer Führerschein ausgestellt werden muss, ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde in Höhe von ca. 40,00 € zu entrichten.
Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der beiden Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist.
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen: Biometrisches Passbild, Nachweis der Teilnahme an der Schulung nach Nr. 7 der Anlage 7a FeV, Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)